GARANTIE


Die Herstellung der TITAN-Produkte unterliegt ständigen Kontrollen. Auch die verschiedenen Rohstoffe und Zubehörteile werden vor der Verwendung streng geprüft. Sollte es dennoch zu unerwarteten Rückfragen zu einem TITAN-Produkt kommen, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

TITAN gewährleistet 10 Jahre Garantie (ab dem gültigen Kaufdatum) auf Made in Germany Produkte (ausgenommen Mervus, Prior und X-Ray). Bei älteren Produkten entnehmen Sie die Garantiezeit dem beiliegenden Produktanhänger oder nachfolgender Tabelle.

Serie Garantie
Barbara Glint3 Jahre
ETERNITY10 Jahre
Highlight3 Jahre
LITRON / LITRON Frame10 Jahre
Looping3 Jahre
Mervus5 Jahre
Nonstop3 Jahre
OVERSEAS10 Jahre
Paradoxx3 Jahre
Prime3 Jahre
Prior5 Jahre
Shooting Star3 Jahre
Spotlight3 Jahre
UPGRADE10 Jahre
X23 Jahre
Xenon3 Jahre
X-Ray5 Jahre

Dies gilt nach Maßgabe des Folgenden:
Die Garantie deckt ausschließlich Materialfehler und durch mangelnde Verarbeitung verursachte Defekte ab und ist auf den Produktwert beschränkt. Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, normale Abnutzung oder auf unsachgemäßen Gebrauch durch Dritte zurückzuführen sind, sind durch diese Garantie nicht gedeckt. Verkratzen und Verbeulen fallen nicht unter die Garantie. 

Bitte beachten Sie: Auch Polycarbonat kann Beulen bekommen. Dies ist eine Eigenschaft des Materials, kein Materialfehler und somit kein Reklamationsgrund. Ebenso verhält es sich mit Anhäufungen von Metallicpartikeln, die aufgrund des Spritzgussverfahrens beim Rahmen partiell vorkommen können.

Die Garantie gilt nur unter Vorlage des Kaufbelegs. Bei gültigen Garantieansprüchen kann die Instandsetzungspflicht nach Wahl von TITAN durch Umtausch abgewendet werden. Weitergehende Ersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Diese Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten.

Bei einem Garantiefall wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler.

Ergänzend möchten wir Ihnen folgende Empfehlungen geben:

Transportschäden sind Schäden, die durch Dritte entstanden sind und auch durch diesen abgewickelt werden müssen. Kontrollieren Sie Ihr Gepäck nach jeder Reise sofort an der Gepäckausgabe (möglichst vor der Zollkontrolle) auf Beschädigungen. 

Sollten Sie Transportschäden feststellen, reklamieren Sie diese unverzüglich mündlich und schriftlich bei der Auskunft Ihres Transportunternehmens (Fluggesellschaft, Reederei, Busunternehmen etc.) und lassen Sie sich den Schaden schriftlich bestätigen. 

Die sofortige Meldung eines aufgetretenen Schadens beim zuständigen Beförderer führt in der Regel zu einer zeitnahen und großzügigen Schadenregulierung.

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